Die Albernia-LARP-Con 2023 wird

vom 08.09.2023 bis 10.09.2023

auf Burg Hessenstein in Vöhl-Ederbringhausen stattfinden.

Der Einladungstext sowie die Teilnahmebedingungen befinden sich unten.

Das Anmeldeformular ist nicht mehr zu finden (Anmeldungen sind geschlossen, Veranstaltung ist vorbei).

Die Wiki-Seite dieser Con ist >hier< zu finden.

Es handelt sich um eine Veranstaltung des Westlande e.V., deren Plot im Rahmen des albernischen Briefspiels verankert ist. Das bedeutet, dass Charaktere, die bislang nicht im albernischen Briefspiel aufgetreten sind, von der Orga kurz gesichtet werden, um deren Vereinbarkeit mit dem Briefspielkanon sicherzustellen. Schließlich möchten wir vermeiden, dass sich auf der Con zufällig zwei Barone von Niederhoningen begegnen. Allerdings ließen sich bislang alle "Kontinuitätsprobleme" und Logiklöcher problemlos füllen, also keine Sorge. ;)


Einladung

Hiermit bist du herzlich zum albernischen Adelskonvent 2023 auf Burg Hessenstein eingeladen.

Anlass der Con sind Geschehnisse in der Grafschaft Abagund, die sich in den kommenden Monaten entfalten werden und über die in der Havena-Fanfare berichtet wird.

Entsprechend einer Umfrage unter der albernischen Spielerschaft wird die Veranstaltung im Wesentlichen durch einen zentralen Plot bestimmt.

Als Teil dieser Einladung findet ihr einen Einstimmungstext, der den Einstieg in die Con beschreibt. Der Plot wird also eine militärische Konfrontation thematisieren. Eure Charaktere werden nicht zu einem lockeren Stelldichein unter Adligen eingeladen, sondern befinden sich zu Beginn der Con in einer dynamischen Spielsituation, die sich aus der Vorgeschichte heraus entwickelt. Wie eure Charaktere Teil dieser Situation wurden, werden wir mit euch abstimmen.

Dies ist zwar eine Con des albernischen Briefspiels, sie eignet sich aber auch für nichtadlige oder ortsfremde Charaktere. Die Vorgeschichte betrifft auch das Umland der Grafschaft Abagund und baut sich langsam auf, sodass eure Figuren IT genug Zeit haben, auf dem einen oder anderen Weg in die Handlung hineingezogen zu werden.

Spieler adliger Charaktere sollten bitte beachten, dass solche Figuren vor allem durch entsprechenden Auftritt und ein angemessenes Gefolge das Spiel bereichern.

Wir werden eine Jobbörse anbieten, damit sich Adlige und Gefolge finden können. Hier können sich aber ansonsten auch etablierte Spielergruppen und EinzelspielerInnen finden und zusammentun. Wer also auf Anhieb keinen passenden Charakter hat oder nicht so recht Anschluss findet, kann sich gerne an uns wenden, wir finden schon ein Plätzchen für euch!

Um Neulingen den Einstieg weiter zu erleichtern, wird es zu gegebener Zeit einen kleinen Spickzettel (wer’s cooler mag: „Primer“) geben, der euch die wichtigsten Zusammenhänge erklärt. Ihr müsst also nicht befürchten, dass euch die Verstrickungen des Adels überfordern.

Für den Plot benötigen wir auch diesmal wieder viele Nicht-Spieler-Charaktere (NSC). Sie sind die Künstler, die die Geschichte lebendig und erfahrbar machen. Unser Verständnis ist dabei, dass die NSC nicht sich selbst bespielen und bespaßen, sondern dem Plot und dem Spielerlebnis dienen. Wir werden dafür die NSC-Rollen intensiv in Abstimmung mit den Darstellenden entwickeln und dabei ihre Talente und Wünsche weitestmöglich einbinden.

Das Live-Spiel wird wie üblich im Laufe der Samstagnacht frei auslaufen. Am Sonntagmorgen folgt noch eine allgemeine Feedbackrunde, bevor wir uns wieder auf den Heimweg machen.

Die Albernia-Con 2023 wird ab einem gewissen Zeitpunkt auf einigen gängigen LARP-Portalen ausgeschrieben, also öffentlich beworben werden.

Kinder sind zur Con unsererseits zugelassen. Ein Kinderplot ist nicht vorgesehen. Der Plot ist auch kampflastig und nur bedingt kindgerecht. Eltern sind für die Sicherheit und Betreuung ihrer Kinder verantwortlich. Die Teilnahme am aktiven Kampfgeschehen ist ab 14 Jahren erlaubt.


Die freien Plätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Wenn ihr euch mit Spieler-Charakteren (SC) anmelden möchtet, stimmt diese bitte mit uns ab, damit sie zu Plot und Setting passen. Wir behalten uns vor, die Vergabe von Spielerplätzen zu pausieren, solange nicht genügend NSC angemeldet sind.

Die Teilnahmebeiträge betragen für SC 125,00 € und für NSC 90,00 €. Für Vereinsmitglieder des Westlande e.V. trägt der Verein einen Anteil von 10,00 €.

Wir werden deine Anmeldung kurz sichten und dir dann eine Zahlungsaufforderung zusenden. Bitte überweise erst, wenn du diese Aufforderung erhältst. Deine Anmeldung gilt nach Zahlungsaufforderung und Eingang des Teilnahmebeitrags als verbindlich. Du kannst bis zum 01.06.2023 jederzeit kostenlos von deiner Anmeldung zurücktreten. Danach geht dies nur noch, wenn du uns eine Ersatzperson meldest oder wir den Platz von einer Warteliste besetzen können. Falls dies nicht gelingt, würden wir ab dem 01.06.2023 die Hälfte deines Teilnahmebeitrags und ab dem 15.07.2023 den ganzen Beitrag einbehalten.

Bettwäsche ist im Preis enthalten; jedes Zimmer hat ein eigenes Bad, Zelten ist nicht möglich. Getränke werden kostengünstig vor Ort angeboten - nach Plan wird es eine IT-Taverne geben.

Wir gehen davon aus, dass zur Con keine wesentlichen COVID-Beschränkungen mehr gelten werden. Nichtsdestotrotz sind wir natürlich der jeweils dann geltenden Rechtslage unterworfen.

Hinweise zur Anreise
Adresse:
Jugendburg Hessenstein, Burg Hessenstein 1, 34516 Vöhl-Ederbringhausen
Vöhl-Ederbringhausen ist der nächstgelegene Bahnhof. Für Mitfahrgelegenheiten und Shuttleservice s. Anmeldeformular.

Ein letzter Hinweis:
Uns ist klar, dass die allgemeine Wirtschaftslage (Stand Oktober 2022) ziemlich ernst ist. Es kann sein, dass wir künftige Preisanpassungen der Location an euch weitergeben müssen. Wenn ihr Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Conbeitrages habt, aber trotzdem gerne teilnehmen möchtet, sprecht uns bitte an. Wir versuchen, eine Lösung für euch zu finden!

Bei Rückfragen wendet euch gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Liebe Grüße und bis bald in Albernia, eure Orga:
Wolfgang Wagner, Miriam Tivig, Jan-Christopher Altenhoff, Kerstin Holzheimer, Marcus Buss


Cuil wusste nicht, wohin er sich wenden sollte. Die Orientierung hatte er sowieso schon vor Stunden verloren, aber seit er auch noch von seinen Kameraden getrennt worden war, war für ihn alles im Chaos versunken. Er hatte keine Ahnung mehr, wo sich die Kampflinie befand- wenn es sie denn noch gab- und wer nun wirklich auf welcher Seite stand.

Um ihn herum wurde immer noch sporadisch gekämpft, zumindest konnte er den Lärm noch hören. Jeder focht meist nur noch für sich selbst, starb, oder versuchte verzweifelt, seine Wunden zu versorgen. Cuil sah hier und da einige Banner und Wimpel, um die sich kleine Grüppchen
geschart hatten. Sie versuchten, irgendwie in Sicherheit zu kommen, aber um die machte er einen großen Bogen. Immer wieder wurde er misstrauisch angeschaut. Freund oder Feind? Wer wusste das schon so genau? Am besten ging er einfach weiter und hoffte, dass das Gegenüber es ihm gleichtun würde. Was hatten sie sich nur dabei gedacht?

Im Gewirr der versprengten Truppen bahnte Cuil sich seinen Weg aus dem offenen Land in die bewaldeten Hügel. Hauptsache, Deckung. Einen Überblick verschaffen. Abwarten. Vielleicht traf er auf dem Weg zumindest ein vertrautes Gesicht. Gedanken an seine toten Gefährten kamen auf; er schluckte sie genauso hinunter wie die Wut auf alle, die dieses Gemetzel verschuldet hatten. Er fand niemanden mehr, der ihm bekannt vorkam.

Doch selbst im Wald fand Cuil keine Ruhe. Er hatte von hier keine Sicht mehr auf die Kämpfe in der Ebene. Außerdem konnte ihm überall jemand auflauern, eine rachsüchtige Klinge oder ein aufgelegter Pfeil hinter dem nächsten Baum auf ihn warten. Cuil stolperte noch eine Weile durch das Unterholz. Dann, plötzlich, erblickte er vor sich ein Licht…


Teilnahmebedingungen (AGB einer Westlande e.V. – Veranstaltung)
1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter. Letzteres ist entweder der WestlandeVerein zur Förderung und Organisation fantastischen Rollenspiels e.V. oder ein vom Verein bestimmter Vertreter.
3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken und psychischen Belastungen bewusst (Nacht- & Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung von Grusel- und Horrorszenen etc.). Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren, seine Ausrüstung selbst auf Sicherheit zu überprüfen, etwaige Mängel dem Veranstalter mitzuteilen und auf Verlangen einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu unter anderem das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum. Der Teilnehmer hat stets eine Lichtquelle zur Minimierung von Unfallrisiken und als Signalquelle bei sich zu tragen und bei Notwendigkeit (z.B. schlechte Sicht, Dunkelheit, etc.) einzusetzen.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
8. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
9. Die Teilnahme von nicht volljährigen Personen ist nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen auf Verlangen vorzulegen. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen sowohl in Schlachten oder Kampfsituationen, als auch im Gastronomiebereich immer greifbar sein. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Kämpfen (außer nach Absprache mit dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen) untersagt. Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt im Gastronomiebereich nach 22 Uhr untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, den Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtigen und sein/seine Kinder bei Verstoß gegen diese Regeln von der Veranstaltung auszuschließen.
10. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen.

11. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie E-Mail umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, - klasse, etc.) Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt.
12. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.
13. Die Möglichkeit einer Rückerstattung des Teilnahmebeitrages erfolgt nach Maßgabe des Veranstalters. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
14. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung des Veranstalters auf die Rückgewähr des Teilnahmebeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
15. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt nach Zahlungsaufforderung des Veranstalters per Banküberweisung. Eine Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst nach Zahlung des Teilnahmebeitrages bindend. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
16. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein oder seinen Rücktritt erklären, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
17. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
18. Aufnahmen in Bild und/oder Ton seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
19. Die Durchführung von Feuershows (Feuerspucken, Jonglage mit brennenden Gegenständen, Feuerpois und ähnliches) oder Feuer beinhaltenden Spielhandlungen bedarf die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter. Der Einsatz jedweder pyrotechnischer Artikel bedarf, zusätzlich zu eventuellen behördlichen Genehmigungen, die Genehmigung durch den Veranstalter.
20. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
21. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
22. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – der Sitz oder Wohnort des Veranstalters.
Fassung gültig ab dem 12. Oktober 2016